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DEIN AUFENTHALT IN DEN HER(R)BERGSKIRCHEN

NUTZUNGSHINWEISE

Mit den HER(R)BERGSKIRCHEN werden baukulturell wertvolle und unter Denkmalschutz stehende Kirchenräume für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daher wünschen wir uns einen respektvollen Umgang mit den Orten und ihren ehrenamtlichen Gastgeber*innen.

Bitte beachte für die Übernachtung in einer HER(R)BERGSKIRCHE folgende Hinweise:

  • Das Übernachten in den HER(R)BERGSKIRCHEN sollte im Einklang mit einem respektvollen Umgang gegenüber dem sakralen Kirchenraum erfolgen. Im Falle eines unverhältnismäßigen Verhaltens und/oder Vandalismus musst du ggfs. mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.
  • Die meisten HER(R)BERGSKIRCHEN sind auch für Besucher*innen zugänglich und bleiben damit tagsüber ein öffentlicher Ort. Aus diesem Grund ist das Übernachten in der Regel erst ab 18 Uhr und nur bis 9 Uhr am Folgetag möglich. Ausnahmen kannst du mit den jeweiligen Gastgeber*innen vorab vereinbaren.
  • Die örtlichen Kirchengemeinden übernehmen keine Gewährleistung für entwendetes Eigentum. Wenn du länger als einen Tag in einer Her(R)berskirche bleiben möchtest, kannst du nach Rücksprache mit den örtlichen Gastgeber*innen dein Gepäck tagsüber sicher verstauen lassen.
  • Die Gemeinden erheben eine Kurtaxe im Wert von 2,00 Euro pro Person/Nacht. Diese ist im Übernachtungspreis inbegriffen. Wir bitten dich deshalb, den von den örtlichen Gastgeber*innen ausgehändigten Meldeschein für Beherbergungsstätten auszufüllen.
  • Der Stundenschlag der Turmuhr ist während der Übernachtungszeit zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens abgestellt.

Bitte beachte während deines Aufenthalts in den HER(R)BERGSKIRCHEN die folgenden zusätzlichen Bestimmungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie:

  • Während des Aufenthaltes bitten wir dich, die zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten.
  • Ortsspezifisch angepasste Hygienekonzepte sind ebenfalls für dich zu beachten und müssen befolgt werden.
  • Während des Kontakts mit unseren Gastgeber*innen und anderen nicht zum eigenen Hausstand gehörenden Personen bitten wir dich, stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie den grundsätzlich geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Desinfektionsmittel steht für dich in den Eingangsbereichen aller HER(R)BERGSKIRCHEN zur Verfügung. Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser befinden sich in den sanitären Anlagen vor Ort.
  • Wenn du – zum Zeitpunkt der Anreise – innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage Kontakt zu COVID-19-Fällen hattest sowie Symptome einer akuten Atemwegserkrankung wie Husten, Schnupfen, Halsweh, Luftnot oder Heiserkeit zeigst, ist der Aufenthalt für dich untersagt. Ebenso bist du als Gast verpflichtet, im Vorfeld deines Besuches die Gastgeber*innen rechtzeitig über zuvor genannte Erkrankungen zu informieren und deinen Aufenthalt abzusagen.
  • Wenn du während deines Aufenthalts solche Symptome entwickeln solltest, hast du dich unverzüglich zu isolieren und deinen Aufenthalt so rasch wie möglich zu beenden.
  • Diese Regelungen sind im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu unterzeichnen und mit deinen Kontaktdaten, zur etwaigen Nachverfolgung von Infektionsketten, bei den Gastgeber*innen abzugeben.
  • Bei Verstößen gegen die vorstehenden Sicherheitsbestimmungen musst du ggfs. mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.